Um Risiken für Patienten zu vermeiden, weisen wir schon zur Terminvergabe auf mögliche Kontraindikationen hin:
Absolute Kontraindikationen sind:
- Herzschrittmacherimplantate
- Insulinpumpen
- Neurostimulatoren
Das bedeutet, dass Patienten mit Herzschrittmachern, Insulinpumpen und Neurostimulatoren nicht ohne vorherige Klärung und Abwägung der Risiken gegenüber dem Nutzen zur MRT angemeldet werden dürfen, da die MRT-Untersuchung lebensgefährliche Komplikationen verursachen könnte.
Relative Kontraindikationen sind:
- Implantate allgemein
- Klaustrophobie
Relative Kontraindikationen müssen vor der Terminierung einer MRT zunächst abgeklärt werden. Es muss eine Risiko/Nutzen-Abwägung erfolgen.