Kontraindikationen

Um Risiken für Patienten zu vermeiden, weisen wir schon zur Terminvergabe auf mögliche Kontraindikationen hin:

Absolute Kontraindikationen sind:

  • Herzschrittmacherimplantate
  • Insulinpumpen
  • Neurostimulatoren

Das bedeutet, dass Patienten mit Herzschrittmachern, Insulinpumpen und Neurostimulatoren nicht ohne vorherige Klärung und Abwägung der Risiken gegenüber dem Nutzen zur MRT angemeldet werden dürfen, da die MRT-Untersuchung lebensgefährliche Komplikationen verursachen könnte.

Relative Kontraindikationen sind:

  • Implantate allgemein
  • Klaustrophobie

Relative Kontraindikationen müssen vor der Terminierung einer MRT zunächst abgeklärt werden. Es muss eine Risiko/Nutzen-Abwägung erfolgen.

 

Praxis Dr. Sander